Eine saubere Sache
Abwasserentsorgung
Der Abwasserentsorgungsdienst wurde 1992 teilweise an die Stadtwerke Bruneck übertragen. Die Hauptverantwortung, insbesondere für den Neubau von Kanälen, liegt bei der Stadtgemeinde Bruneck.
Die Stadtwerke leisten technische Unterstützung bei der konkreten Planung und beim Bau. Wir sind für den Betrieb, die Wartung und Instandhaltung der bestehenden Anlagen im Gemeindegebiet zuständig.
Unser Service in Zahlen
Die Stadtwerke betreuen ca. 17.000 Personen in einem Einzugsgebiet von ca. 34 km² mit über 2.700 angeschlossenen Immobilien. Über ein 164 km langes Kanalnetz werden jährlich ca. 2.900.000 m³ Abwasser entsorgt. Die Errichtung und Wartung der Hauptsammler obliegen dem Abwasserverband Mittleres Pustertal, die High-Tech-Kavernen-Kläranlage wird von der ARA PUSTERTAL AG betrieben.
Kanalordnung
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Bruneck hat am 23.02.2010, auf der Basis des Landesgesetzes Nr. 8/2002 ("Bestimmungen über die Gewässer"), die aktuelle Kanalordnung genehmigt. Diese enthält eine Reihe von Vorschriften, welche den Abwasserdienst im Gemeindegebiet von Bruneck regeln:
• technische Eigenschaften der Anschlüsse an die Kanalisation,
• Benutzungsbeschränkungen und Bedingungen für die Ableitung der Abwässer,
• Wartung der Anschlüsse,
• Anschlusspflicht und den Zugang für Kontrollen,
• Vorbehandlung der Abwässer,
• Vorschriften betreffend die Niederschlagswasserbewirtschaftung.
Für Auskünfte zu den Ableitungs- und Klärtarifen (Kanaldienst und Abwasserbehandlung) wenden Sie sich bitte an die Dienststelle Steuern und Gebühren der Stadtgemeinde Bruneck. Wir arbeiten gemeinsam für eine effiziente und nachhaltige Abwasserentsorgung.
+39 0474 545208
tasse@comune.brunico.bz.it
Kanalanschlüsse
Für neue private Hausanschlüsse ist die Genehmigung der Gemeinde erforderlich. Die Stadtwerke legen die Bedingungen für die Ausführung des Anschlusses fest und überprüfen die Ausführung vor Ort. Nach Abschluss der Bauarbeiten muss der Privateigentümer die fachgerechte Trennung von Regen- und Schmutzwasser nachweisen. Eine Dichtheitsprüfung aller Anlagen (Leitungen und Schächte) ist ebenfalls erforderlich. Von der Baufirma ist zudem eine Bestätigung über die fachgerechte Ausführung der Arbeiten einzuholen. Die Bauabnahme des Neuanschlusses wird von den Stadtwerken bestätigt.
Klärgruben
Liegt ein Gebäude mehr als 200 m vom öffentlichen Kanalnetz der Gemeinde entfernt, ist ein Kanalanschluss nicht zwingend erforderlich. Stattdessen ist der Betrieb einer Klärgrube erlaubt und die Stadtwerke übernehmen im Auftrag der Gemeinde die Reinigung und das Auspumpen der Klärgrube. Die Kosten für die Entsorgung des Klärschlamms werden dem Eigentümer nach dem Trinkwasserverbrauch in Rechnung gestellt.