Faire Preise für Ihre
Voraussetzungen und
notwendige Schritte
Der 2008 eingeführte Sozialbonus ermöglicht es wirtschaftlich benachteiligten Haushalten, ihre Stromkosten durch einen Rabatt auf die Stromrechnung zu senken. Voraussetzungen für den Bonus:
• Wirtschaftliche Notlage: Haushalte am Wohnort, die bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllen.
• Physische Notlage: Haushalte mit schwerkranken Personen, die lebenserhaltende elektromedizinische Geräte benutzen.
Beide Bedingungen können auch kumulativ Anwendung finden. Um den Bonus zu beantragen, wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung oder an bestimmte Institutionen und legen Sie die folgenden erforderlichen Unterlagen vor:
• EEVE / ISEE-Erklärung (bei wirtschaftlicher Notlage) und/oder Bestätigung des Sanitätsbetriebes (bei physischer Notlage)
• Kopie des Ausweises
• letzte Stromrechnung